Unterstützungskraft Amtsvormundschaften (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht
eine Unterstützungskraft Amtsvormundschaften (w, m, d)
unter der Kennziffer: 25/2025/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jugendamt; Sozialamt; Amt für Planung Schule, Bildung; Gesundheitsamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA (grundhaft); Zahlung einer persönlichen Zulage bis zur EG 9a tätigkeitsabhängig möglich
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ihr Aufgabengebiet:
Ihr erster Einsatz erfolgt in der Entgeltgruppe 6 als Unterstützungskraft Amtsvormundschaften im Jugendamt in Werdau. Folgende Aufgaben sind hier unter anderem zu erfüllen:
- Unterstützung des Bereiches Amtsvormundschaften auch für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, insbesondere hinsichtlich
- Anlegen von Akten, Erstellung des Aktenvorblattes, Erfassen aller Daten im Fachprogramm
- Vorbereitung von Anträgen, z. B. zur Sicherung des Aufenthalts, Gewährung medizinischer Hilfsmittel, Frühförderung, Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII, Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes
- Vorbereitung von Unterlagen zur Wahrnehmung der Meldepflichten
- Recherche zu Erbschaftsangelegenheiten
- Austausch mit LaSuB zur Schulunterbringung
- Anmeldung von Sprachkursen
- Anforderung von und Terminabstimmung mit Sprachmittlerdiensten
- Vorbereiten von Vermisstenanzeigen bei der Polizei bei unbekanntem Aufenthalt
- Darüber hinaus leisten Sie Unterstützung im Bereich des Vorzimmerdienstes mit Schwerpunkt Telefondienst sowie Anliegenbearbeitung und Erledigung von Schreibaufträgen
Nach Beendigung Ihres Einsatzes als Unterstützungskraft Amtsvormundschaften werden Sie flexibel innerhalb des Dezernates Jugend, Soziales und Bildung auf vorübergehend unbesetzten Stellen tätig oder vertreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während lang währender Abwesenheitszeiten in Werdau oder Zwickau.
Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören je nach Einsatzbereich:
- Sachbearbeitung entsprechend Zuweisung in der tariflichen Wertigkeit des mittleren Verwaltungsdienstes z. B.:
- Informations- und Auskunftserteilung
- Antragsbearbeitung entsprechend feststehender Vorgaben und Abläufe
- Sachverhaltsfeststellung, Protokollierungen
- Subsumtionen unter Tatbestände mit bestimmten Rechtsbegriffen
- Feststellung von Rechtsfolgen ohne Ermessensausübung
- Erlass von Verwaltungsakten nach Mustern und Vorgaben
- Prüfung von Widersprüchen nach Vorgaben
- standardisierte Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
- Bearbeitung von Vergabe- und Vertragsangelegenheiten nach Vorgaben
- Mitarbeit an Projekten
- Öffentlichkeitsarbeit nach Vorgaben
- Haushaltsdurchführung
- Vorzimmerdienst und allgemeine Sekretariatsaufgaben
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine der folgenden erfolgreich abgeschlossenen Qualifikationen:
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
- Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst
- Ausbildung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
- eine dreijährige Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen Bereich, sowie Berufserfahrung im öffentlichen Dienst verbunden mit der Bereitschaft zur berufsbegleitenden Qualifizierung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksweise
- Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenzen im Umgang mit Bürgern
- Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen und geübter Umgang mit Datenbanksoftware
- strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 2. März 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).