Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachgebietsleiterin/einen Sachgebietsleiter Soziale Grundsicherung (w, m, d)

unter der Kennziffer: 19/2025/DII

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das: Sozialamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Termin

Ihr Aufgabengebiet:

Leitung des Sachgebietes Soziale Grundsicherung mit derzeit 32 unterstellten Mitarbeitenden

  • durch die Wahrnehmung der Gesamtzuständigkeit für die auf das Sachgebiet übertragenen Aufgaben -schwerpunktmäßig folgende:
    • Grundsatzfragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) ohne Bildung und Teilhabe
    • Widerspruchsstelle für Verfahren nach dem 3., 4., 8, 10. Kapitel SGB XII (ohne Bildung und Teilhabe) jeweils i. V. m. 1., 2., 11 bis 14. Kapitel SGB XII
    • Grundsatzfragen der Sozialhilfe für das 3., 4., 8, 10., 11. Kapitel SGB XII (ohne Bildung und Teilhabe) jeweils i. V. m. 1., 2. und 12. Kapitel SGB XII
    • Hilfe zum Lebensunterhalt a. E. inclusive Bildung und Teilhabe (BuT)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a. E.
    • Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
    • Schuldnerberatung
    • Förderung freie Träger
    • Vertragsmanagement incl. operative Sozialplanung sowie Erfüllung der aus gesetzlichen und innerdienstlichen Regelungen resultierenden Pflichten mit Planung, Organisation, Koordination, Entscheidung, Ausführung, Kontrolle, Anweisung, Innovation und Rationalisierung
  • Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion
    • Entscheidungen zu Verteilung von Aufgaben, Arbeitsabläufen, Arbeitsanweisungen, Arbeitszeit und -ort, Belehrungen, Beurteilungen, Einleitung von Disziplinarmaßnahmen, soweit nicht der Amtsleitung vorbehalten und in Abstimmung mit dieser
    • Durchsetzung Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Daten- und Geheimschutz sowie Amtsverschwiegenheit u. ä. - Entscheidung spezifischer Angelegenheiten des Sachgebietes
  • durch die aufgaben – und fachbezogene Leitung des Sachgebietes- das bedeutet:
    • Entwicklung des Sachgebietes im Kontext des Amtes und in Abstimmung mit dem Amtsleiter
    • Einleitung und Durchführung von Veränderungsprozessen, Optimierung von Geschäftsprozessen, Leistungsintensivierung
    • Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen
    • Erarbeitung von Planansätzen/ Mittelbedarfen im Haushalt für Aufgaben des Sachgebietes sowie Kontrolle der Einhaltung der Mittelansätze, Ermittlung kostenändernder Faktoren, Erarbeitung evtl. Mittelmehrbedarfe, Ermittlung frei werdender Mittel
    • Sicherung und Umsetzung eines einheitlichen Verwaltungshandelns im Sachgebiet
    • fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter
    • Probleme erkennen und Treffen von Entscheidungen, soweit nicht der Amtsleiter zuständig ist
    • Konflikt- und Beschwerdemanagement
  • Verantwortung für die Mitarbeiterführung- dazu gehören:
    • Genehmigung von Freistellungen, insbesondere Urlaubsgenehmigung, Freizeitausgleich
    • Organisation von Vertretungen im Sachgebiet
    • Umsetzung von Fallverteilungen und/oder ablauforganisatorischen Prozessen
    • Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitarbeiter
    • Sensibilisierung der Mitarbeiter für Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
    • Motivation der Mitarbeiter
    • Mitarbeiterinformation, -beratung und –gespräche
  • Sie vertreten die Leiterin des Sozialamtes bei Abwesenheit.
  • Sie fällen Entscheidungen in Einzelfällen bei der Sachbearbeitung, bei Abhilfeentscheidungen, bei Widerspruchsentscheidungen, bei gerichtlichen Entscheidungen sowie im Rahmen der Fachaufsicht
  • Darüber hinaus verantworten Sie den Abschluss von Verträgen und die Bewilligung von Fördermitteln.Das beinhaltet:
    • Entscheidung über den Abschluss von Verträgen zur Sicherstellung von leistungsrechtlichen Ansprüchen Dritter, soweit nicht dem Amtsleiter vorbehalten, und in Abstimmung mit dem Amtsleiter
    • Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln an Selbsthilfegruppen
    • Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln an freie Träger der Wohlfahrtspflege in Abstimmung mit dem Amtsleiter, soweit nicht dem Amtsleiter, Dezernenten, Beigeordneten, Landrat oder kommunalen Gremien vorbehalten
  • Die Gremienarbeit sowie die Erstellung von Vorlagen für den Kreistag und die Ausschüsse ist ebenfalls Teil der Aufgabe.

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist einer der folgenden Abschlüsse:
    • eine erfolgreiche Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
    • eine erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten-Lehrgang II)
  • Erfahrungen in Sachgebiets- bzw. Teamleitung sind wünschenswert
  • folgende Kenntnisse:
    • Rechtskenntnisse im Rechtskreis SGB XII und SGB II
    • im Haushaltsrecht und Kostenrecht, insbesondere kommunales Kostenrecht und RVG
    • im Verfahrens- und Prozessrecht, insbesondere SGG und VwGO
    • Kenntnisse im Zuwandererrecht und Asylbewerberleistungsrecht AsylbLG und AsylVerfG
    • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie ein sehr gute Ausdrucksweise
  • vielseitige Führungs- und Sozialkompetenz
  • Erfahrung und Sensibiltät im Umgang mit Bürgern mit sozialen Problemen
  • hohe psychische Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
  • sicheres und überzeugendes Auftreten sowie Verhandlungsgeschick
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Bitte prüfen Sie, ob Ihre letzte Beurteilung/ Ihr letztes Arbeitszeugnis noch ein zutreffendes Bild über Ihre Tätigkeit und Leistung enthält und beantragen Sie gegebenenfalls eine neue Anlassbeurteilung/ Zwischenzeugnis.

Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 23. Februar 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).