Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Widerspruch (w, m, d)

unter der Kennziffer: 24/2025/DII

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

für das: Sozialamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Sie bearbeiten Widerspruchsangelegenheiten im Rechtskreis des Bundeskindergeldgesetzes(BKGG) soweit diese in kommunaler Zuständigkeit liegen.
  • Darüber hinaus bearbeiten Sie Widerspruchsangelegenheiten im Rechtskreis des Wohngeldgesetzes(WoGG) im Rahmen der Fachaufsicht.
  • Sie haben in Ihrer Funktion die Fachaufsicht über kreisangehörige Wohngeldstellenund sind damit die Widerspruchsstelle für diese.
  • Sie sind zuständig für die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichtenin Verfahren bezüglich WoGG, BKGG oder BAföG.
  • Des Weiteren sind Sie für die Bearbeitung und Entscheidung von Kostenfestsetzungssachenim Bereich BAföG, BKGG und WoGG zuständig.
  • Die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten für das Sozialamtsoweit diese in kommunaler Zuständigkeit liegt, ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Das umfasst:
    • Erarbeitung schlüssiger Konzepte als Grundlage für die Festsetzung von Richtwerten nach dem BKGG, SGB XII und SGB II (jeweils nur Bildung und Teilhabe)
    • Bildung und Teilhabe im Rechtskreis BKGG, SGB II, SGB XII

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist ein(e) bis zum Besetzungszeitpunkt:
    • erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder ein erfolgreich abgeschlossener vergleichbarer Studienabschluss oder
    • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten-Lehrgang II) oder
    • erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
  • umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 23. Februar 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).