Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Verkehrsrecht und Kfz-Zulassung (w, m, d)

unter der Kennziffer: 42/2025/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Straßenverkehrsamt

in: Teilzeit mit circa 31 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: befristet bis 31. Dezember 2026

Beschäftigungsbeginn: 1. Mai 2025

Ihr Aufgabengebiet:

  • Eine wichtige Aufgabe ist die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen. Das beinhaltet:
    • Prüfen der Anträge
    • Anhörung der Polizei und der zuständigen Straßenbaubehörden und ggf. anderen Behörden
    • Abstimmung mit Baubetrieb, Versorgungsträger, Gemeinde, Polizei, Verkehrssicherungsfirma und Busunternehmen
    • gegebenenfalls Ortsbegehungen zur Erstellung oder Prüfung der Beschilderungs- und Umleitungspläne
    • Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen einschließlich Auflagen
    • Gebührenfestlegung
    • Abnahmen und Kontrollen der Arbeitsstellen anhand der Anordnungen
    • Koordinierung von Baumaßnahmen und Abstimmung mit Beteiligten
    • Feststellung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
  • Darüber hinaus verantworten Sie die Erlaubniserteilung für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum. Im Einzelnen bedeutet das:
    • Antrag prüfen
    • Durchführung von Beratungen bzw. Abstimmungen mit Veranstaltern, Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden und ÖPNV
    • Anhörung beteiligter Behörden
    • Erteilung der Erlaubnis bzw. Versagung und Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnungen mit Festlegung von Auflagen
    • Abnahme und Kontrolle der Sperrungen und Verkehrssicherungen zu Veranstaltungen
  • Ein weiterer wichtiger Teil der Aufgabe ist die Prüfung und gegebenenfalls Erteilung von Fahrtenbuchauflagen. Das heißt:
    • Prüfung der Anträge von Ordnungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Fahrtenbuchauflagen für den gesamten Landkreis
    • Entscheidung über die Erteilung/Nichterteilung/Androhung einer Fahrtenbuchauflage auch hinsichtlich des Zeitraumes der Auflage
    • Kontrolle und Prüfung der vorzulegenden Fahrtenbücher
    • Akteneinsicht und Schriftverkehr mit Rechtsanwälten

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung ist eine bis zum Besetzungszeitpunkt erfolgreich abgeschlossene
    • Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder
    • Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst oder
    • Ausbildung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
  • anwendungsbereite Rechtskenntnisse im aufgabenbezogenen Rechtsgebiet
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • Belastbarkeit sowie eine gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen
  • PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 9. März 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.