Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Immissionsschutz (w, m, d)

unter der Kennziffer: 44/2025/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Umweltamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: befristet zur Vertretung Mutterschutz und voraussichtlicher Elternzeit bis circa Mai 2026

Beschäftigungsbeginn: sofort

Ihr Aufgabengebiet:

  • Ihre Hauptaufgabe besteht in der Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen i. S. d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das beinhaltet:
    • Koordinierung und Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben
    • Kontrolle der Einhaltung der Forderungen in Genehmigungsbescheiden, Anordnungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen
    • Durchsetzung von Auskunfts-, Duldungs- und Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers
    • Durchführung bzw. Veranlassung juristisch belastbarer Messungen
    • Erarbeitung von Überwachungsberichten und Feststellungsprotokollen
    • Erfassung, Laufendhaltung, Aufbereitung und Bewertung der Fachdaten im Fachinformationssystem LIS-A
  • Darüber hinaus sind Sie für die Erarbeitung von Fachstellungnahmen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren speziell für Anlagen der Chemie- und Kunststoffverarbeitung, für Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsanlagen sowie für Läger Das bedeutet:
    • fachtechnische Prüfung der vorgelegten Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen auf Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und Plausibilität
    • fachtechnische Prüfung unter Verwendung technischer Regelwerke
    • Fertigung von fachtechnischen Stellungnahmen bzw. Gutachten
    • Überprüfung des tatsächlichen Anlagenzustandes
    • Formulierung von Vorschlägen zu immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen, Bedingungen, Auflagen und Befristungen
  • Sie erarbeiten Fachstellungnahmen zum Vollzug ausgewählter Verordnungen im Bereich des Immissionsschutzes.Dazu zählt:
    • Prüfung und Bewertung von Antragsunterlagen unter Verwendung technischer Regelwerke auch außerhalb von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
    • Prüfung und Bewertung von Sachverhaltsdarstellungen (z. B. Beschwerden)
    • Vornahme von Ortseinsichten
    • Fertigung von fachtechnischen Stellungnahmen bzw. Gutachten
    • Formulierung von Vorschlägen zu immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen, Bedingungen, Auflagen und Befristungen
    • Einarbeitung der Primärdaten ins Fachinformationssystem LIS-A
  • Die Mitarbeit bei Umweltvorsorge- und Umweltgüteplanungen bezüglich Reinhaltung der Luftist ebenfalls Teil der Aufgabe.
  • Sie verantworten die Fachberatung zu allgemeinen Immissionsschutzproblemen.
  • Zum Aufgabengebiet gehört außerdem die Mitarbeit in Facharbeitskreisen.

Unsere Erwartungen:

  • erfolgreich abgeschlossene Hochschulingenieurausbildung(Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung chemische Verfahrenstechnik, Chemie- und Umwelttechnik oder ein vergleichbarer Abschluss
  • wünschenswert ist Verwaltungserfahrung im Vollzugsbereich bzw. der Bescheidtechnik
  • anwendungsbereite Rechtskenntnisse (z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich zugehöriger Rechtsverordnungen, Sächsische Bauordnung, Baugesetzbuch, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Kostenrecht, etc.)
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 16. März 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).