Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter Gewerbe (w, m, d)

unter der Kennziffer: 49/2025/DIII

im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz

für das: Ordnungsamt

in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer: unbefristet

Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Ihre Hauptaufgabe besteht in der Erteilung von Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung. Dies beinhaltet:
    • Beratung der Antragsteller, speziell zu Sicherheitsnachweisen
    • Prüfung des Sachverhaltes; eventuell Nachforderung von Nachweisen
    • Wertung der Prüfung und Entscheidungen über Erlaubnis mit eventuellen Nebenbestimmungen
    • Erteilung der Erlaubnis mit Auflagen und Befristungen oder Erlass des Ablehnungsbescheides
    • bezogen auf Makler- und Bauträgerverordnung:
      • Überwachung und Kontrolle der Pflichtprüfung (Prüfbericht)
      • bei angezweifelter Negativerklärung, Nachschau oder Pflichtprüfungszwang
      • bei nicht abgegebenem Prüfbericht, Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Zwangsmaßnahmen
    • bezogen auf Bewachungsverordnung
      • bei Neueinstellung, Prüfung des Bewachungspersonals auf Zuverlässigkeit
      • Zustimmungs- bzw. Ablehnungsbescheid
      • bei Versagung: Anhörung des Betroffenen
      • Nachschau mit Überprüfung des Personals, der Dienstausweise, Waffengebrauch, Buchführung, Aufbewahrungspflicht
      • Einleitung Zwangsmaßnahmen/Ordnungswidrigkeitsverfahren
      • erneute Zuverlässigkeitsprüfung bei Geschäftsführerwechsel
      • bei nachträglich eingetretener Unzuverlässigkeit, Untersagung der Wachtätigkeit der Mitarbeiter bzw. der Geschäftsführer: unterschriftsreifer Bescheid
    • bezogen auf Führung des Bewacherverzeichnisses, Pfandleihverordnung/Versteigerungsverordnung
      • Prüfung des Antrages und dessen Inhalt zum Versteigerungsgut
      • Prüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Pfandgegenstände
    • Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Tätigkeit der Gewerbetreibenden. Das bedeutet:
      • Kontrolle der Einhaltung von Bedingungen, Auflagen und Befristungen aus Erlaubnissen
      • Abnahmen bei Eröffnungen/Änderungen von Betriebsräumen
      • Einholung fachlicher Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren
      • Sicherung von Unterlagen zur Beweisführung
      • Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
      • Einleitung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Gewerbeordnung einschließlich der Auflagen, Befristungen und Bedingungen
      • Nachschau bei besonderen Vorkommnissen auf Einhaltung der Erlaubnisse
    • Darüber hinaus fallen folgende weitere Aufgaben in Ihren Verantwortungsbereich:
      • Mitwirkung bei Gewerbeuntersagungsverfahren
      • Vollzug der Preisangabenverordnung und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
      • Bearbeitung von Anträgen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz
      • Erteilung von Erlaubnissen oder Versagungen nach dem Heilpraktikergesetz

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist:
    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst
    • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
  • anwendungsbereite Rechtskenntnisse im Aufgabengebiet
  • Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 16. März 2025

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).