SB Asylangelegenheiten mit besonderen Aufgaben (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Asylangelegenheiten mit besonderen Aufgaben (w, m, d)
Schwerpunkt: Duldung und Gestattung
unter der Kennziffer: 46/2025/DIII
im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das: Ordnungsamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: 1. April 2025
Ihr Aufgabengebiet:
- Ihre Hauptaufgabe besteht in der Kontrolle und Korrektur der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben und Verfahrensvorgaben durch die Sachbearbeiter Asylangelegenheiten(ohne Erteilung von Aufenthaltstiteln) im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung. Das bedeutet:
- korrigierende Hinweise und Maßnahmen zur Sachbearbeitung
- Weiterleitung grundlegender Defizite an die Sachgebietsleitung
- Hinweisgebung zu Verfahrensoptimierungen und internen Regelungsbedarf zu Verfahren
- Darüber hinaus bearbeiten Sie besonders schwierige Fälle im Bereich Asylangelegenheiten.Insbesondere umfasst dies:
- Freizügigkeitsrecht, Duldung aus gesundheitlichen Gründen, Verfahren zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
- Aktenübergang und Vorprüfung bei Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis in besonderen Fällen (z. B §§ 25a, 25b, 16g, 19d, 104c, 18a, 18b, 19c AufenthG)
- Zentrale Prüfung und Bearbeitung spezifischer Fallgruppen sowie Veranlassung entsprechender Maßnahmen in Zusammenwirken mit anderen Behörden
- Der Erlass von Negativbescheiden nach allen aufenthaltsrechtlichen Grundlagen, die von den Sachbearbeitern Asylangelegenheiten (ohne Erteilung von Aufenthaltstiteln) bearbeitet werden, ist ebenfalls Teil Ihrer Aufgabe. Das beinhaltet:
- Meldeauflagen sowie priorisierte Fälle zur Aufenthaltsbeendigung, Abschiebungsandrohungen, Einreise- und Aufenthaltsverbote u. a.
- formal- und materiell-rechtliche Prüfung
- Anhörung des Antragstellers
- Fertigung des Bescheides
- Sie verantworten die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren.
- Zum Aufgabengebiet gehört auch die Bearbeitung von Umverteilungsanträgenin den Landkreis von Inhabern einer Aufenthaltsgestattung, Duldung mit wohnsitzbeschränkender Auflage.
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist ein/e bis zum Besetzungstermin:
- erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Verwaltungsfachwirt
- anwendungsbereite Rechtskenntnisse im Aufgabengebiet
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1); Englischkenntnisse sind von Vorteil
- persönliches Engagement und Interesse an einer ständigen Vertiefung des eigenen Fachwissens
- Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und interkulturelle Kompetenz
- sehr gute Anwenderkenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 16. März 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).