SB Altlastenfreistellung, vorsorgender Bodenschutz (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Altlastenfreistellung, vorsorgender Bodenschutz (w, m, d)
unter der Kennziffer: 45/2025/DIII
im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das: Umweltamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Termin
Ihr Aufgabengebiet:
· Sie verantworten den Vollzug der Freistellung von der Verantwortlichkeit für Altlasten. Das bedeutet:
o Prüfung der Voraussetzungen für eine Freistellung bzw. der Übertragung eines Antrags oder der Rechte aus dem Freistellungsverfahren
o Erarbeitung und Erlass von Bescheiden im Altlastenfreistellungsverfahren
o Prüfung der Auszahlungsanträge
o Feststellen des Erlöschens der Freistellung bzw. Widerruf des Freistellungsbescheides
· Die Erarbeitung abschließender Fachstellungnahmen ist ebenfalls Teil der Aufgabe, insbesondere:
o Überprüfung der in überörtlichen Raumplanungen formulierten Ziele hinsichtlich des vorsorgenden Bodenschutzes sowie des Schutzes hochleistungsfähiger Böden
o bodenschutzrechtliche und -fachliche Prüfung von vorgelegten kommunalen Bauleitplänen sowie Planfeststellungs- und Plangenehmigungsunterlagen
o Beurteilung von Eingriffen in den Boden, deren Auswirkungen sowie die Prüfung der Vermeidung, Verringerung und die Kompensation
o Festlegung zum Umfang und zum Detaillierungsgrad in der Umweltprüfung
o Beurteilung von Ausgangszustandsberichten
· Darüber hinaus sind Sie zuständig für die Vorsorge- und Gefahrenabwehrmaßnahmen bei drohenden oder vorliegenden schädlichen Bodenveränderungen.
· Der Schutz, die Sicherung und die Wiederherstellung der Funktionen des Bodens vor bzw. bei schädlichen Bodenveränderungen gehört zum Aufgabengebiet. Das beinhaltet:
o Prüfung eingereichter Unterlagen/ Untersuchungen/ Angaben sowie Zulässigkeitsprüfung
o Prüfung der Sicherung bzw. Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen
o Geeignetheitsprüfung von Material hinsichtlich Art, chemischer, physikalischer Eigenschaften sowie der Humus-/ Nährstoffgehalte
o einzelfallbezogene Ausnahmeregelungen
o Erstellen von abschließenden Stellungnahmen
· In Ihrer Funktion sind Sie zuständig für die behördliche Überwachung auf dem Gebiet des vorsorgenden Bodenschutzes.
Unsere Erwartungen:
· erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Naturwissenschaft vorzugsweise der Fachrichtung Geologie, Geoökologie, Chemie, Hydrologie oder Umweltschutz wünschenswert mit verwaltungsrechtlichen Kenntnissen oder eine für den Aufgabenbereich geeignete Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Technik wünschenswert mit verwaltungsrechtlichen Kenntnissen
· anwendungsbereite Rechtskenntnisse bezüglich oben genannter Aufgaben
· sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
· Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
· sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
· Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Wir bieten Ihnen:
· eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
· ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
· die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
· ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
· die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
· stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
· 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
· attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
· betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
· Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 16. März 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).