Bearbeiter/in Feststellung Behinderung und Blindengeld (w, m, d)
Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.
Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine Bearbeiterin/einen Bearbeiter Feststellung Behinderung und Blindengeld (w, m, d)
unter der Kennziffer: 22/2025/DII
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Sozialamt
in: Teilzeit mit 36 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ihr Aufgabengebiet:
- Sie sind zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung von Erstanträgen, Neufeststellungsanträgen und Nachprüfungen von Amts wegen im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes (einschließlich der dazugehörenden Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX), gegebenenfalls auch rückwirkend nach § 44 ff. SGB X.
- Sie verantworten die Rücknahme und Aufhebung von Entscheidungen nach dem Landesblindengeldgesetz nach §§ 44 ff. SGB X
- Des Weiteren sind Sie zuständig für die Bearbeitung von Erstanträgen, Neufeststellungsanträgen und Neufeststellungen von Amts wegen nach § 152 SGB IX.
- Die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen auf Sonderparkerleichterung ist ebenfalls Teil der Aufgabe.
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine der erfolgreich abgeschlossenen folgenden Qualifikationen:
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
- Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst
- Ausbildung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
- dreijährige Berufsausbildung verbunden mit einschlägigen Erfahrungen sowie der Bereitschaft zur berufsbegleitenden Qualifizierung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
- Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksfähigkeit
- hohe psychische Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
- Einfühlungsvermögen und ausgeprägte soziale Kompetenzen im Umgang mit Bürgern
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen sowie geübter Umgang mit Datenbanksoftware
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-PKW
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 23. Februar 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).