29. Juni 2026
Team CHEMNITZ ZIEHT AN
Arbeitsmarkt, Chemnitz, Region

Die Gehaltstransparenz kommt!

Für Unternehmen und Beschäftigte. Damit niemand mehr fragt: “Warum verdient er mehr?!”

Gehaltstransparenz ist kein Zukunftsthema mehr.

Schon heute ist es möglich, Gehälter zu vergleichen – ab 200 Mitarbeitenden sogar mit konkreten Auskunftsansprüchen nach dem deutschen Entgelttransparenzgesetz.

Wichtig ist dabei: Wenn Unterschiede sichtbar werden, müssen sie erklärbar sein. Wenn das nicht gelingt, entsteht Handlungsdruck für Arbeitgebende.

Mit der kommenden EU‑Richtlinie, die voraussichtlich 2027 in Deutschland umgesetzt wird, soll es deutlich erweitert werden:

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden werden betroffen sein, darunter wird noch entschieden
  • Gehaltstransparenz bereits im Recruiting
  • Struktur und Kriterien werden Pflicht (geplant ab 2027)

 

Was sich damit grundlegend ändert:

  • Gehalt wird weniger Verhandlung und mehr System.
  • Für mehr Gleichberechtigung für alle.

Was HEUTE schon gilt

Equal Pay gilt bereits heute!*

  • Gleiche oder gleichwertige Arbeit = gleiches Entgelt

 

Unterschiede sind nur zulässig bei:

  • Erfahrung
  • Qualifikation
  • Leistung
  • Verantwortung
  • Arbeitsmarktlage

 

WICHTIG:

  • “Verhandlungsgeschick” ist kein zulässiger Grund für Gehaltsunterschiede.

 

*Gesetzliche Grundlage: AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Heute: Was bereits möglich ist

Auskunftspflicht bei Anfragen (ab 200 MA im Unternehmen)

Das bedeutet:

  • Vergleichsgehälter können angefragt werden
  • eigene Einordnung wird nachvollziehbar
  • Unterschiede müssen vom Arbeitgeber begründet werden

 

Alltag:

  • Anfragen nehmen zu
  • Unternehmen müssen darauf vorbereitet sein

Zukunft: Was konkret verpflichtend wird

Mit der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (Umsetzung in Dtl. voraussichtlich ab 2027)

  • Gehaltsangaben/-kriterien müssen vor der Gehaltsverhandlung offengelegt werden, am besten bei Stellenveröffentlichung
  • Transparente Kriterien im Unternehmen festgelegt
  • Auskunftsrecht für alle Beschäftigten
  • Offenlegung von Gehaltsunterschieden

 

ACHTUNG: Sanktionen bei Verstößen möglich!

Was das für HR bedeutet

Gehaltsunterschiede müssen nachvollziehbar begründet sein.

  • Das heißt konkret:
    • gleiche Rollen brauchen vergleichbare Gehälter
    • Unterschiede müssen auf klaren Kriterien basieren
    • jede Abweichung muss erklärbar sein
  • zum Beispiel: „Warum verdient Person A mehr als Person B in ähnlicher Rolle?“
  • Diese Antwort muss dokumentiert sein.

Grundlage: Wie Gehälter festgelegt werden müssen

Vorgegeben durch EU‑Richtlinie + heutige Rechtsprechung

  • Gehälter müssen auf objektiven Kriterien basieren

 

Zulässig:

  • Kompetenz
  • Erfahrung
  • Verantwortung
  • Leistung
  • Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsmarktlage

 

Nicht zulässig:

  • Verhandlung
  • Historie
  • Zufall

 

Gehalt wird systematisch statt individuell.

Wer betroffen ist

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden werden betroffen sein
  • Für kleinere Unternehmen (<50) wird noch entschieden

 

Wichtig:

  • Es geht nicht nur um Reporting
  • sondern um das gesamte Vergütungssystem und die Vergabe der Gehälter

Was passiert, wenn es schon Gehaltsunterschiede gibt?

Heute:

  • Unterschiede müssen erklärbar sein
  • sonst entsteht Anpassungsdruck (ggf. durch Klagen)

 

Zukunft:

> bei deutlichen Unterschieden:

  • Pflicht zur Analyse
  • voraussichtlich Gehaltsanpassung notwendig

 

Kurz gesagt:

  • Unterschiede müssen begründet werden – oder verschwinden.

 

Fazit

Heute:

  • Transparenz ist möglich

 

Zukunft:

  • Transparenz ist Pflicht

 

Jetzt schon Arbeitgebende mit transparenten Gehältern bei uns finden!

Ein Text von

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